Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG
Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten und -plätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie Arbeitsabläufen und -zeiten erstellen. Auch in der Betriebssicherheitsverordnung sind Vorgaben in Bezug auf derartige Beurteilungen verankert. An Stelle von bis ins Detail gehenden Regulierungen wird vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung verlangt, in der er juristisch nachvollziehbar die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe nachweist.
HIB unterstützt durch praxiserprobte Dienstleistungen sämtliche Prozesse bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. So wird sichergestellt, dass in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewertet, Gefährdungen minimiert und Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
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